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   BVerwG, 01.12.1978 - VII C 87.77   

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https://dejure.org/1978,2344
BVerwG, 01.12.1978 - VII C 87.77 (https://dejure.org/1978,2344)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1978 - VII C 87.77 (https://dejure.org/1978,2344)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1978 - VII C 87.77 (https://dejure.org/1978,2344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anhebung der Ausbildungsnote - Überprüfbarkeit der Festsetzung der Ausbildungsnote - Einbeziehung von Ausbildungsnoten in das Prüfungsergebnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74

    Ermittlung der Ausbildungsnote - Zahlenwerte - Anwendung der Aufrundung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 87.77
    Es genügt die bloße Möglichkeit des Berufswechsels, für den eine bessere Examensnote günstigere Fortkommenschancen eröffnen würde, um das Klagebegehren nicht als unnütz oder mutwillig erscheinen zu lassen (Urteil vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 38.74 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64).

    Er hat in seiner Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 38.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64]; BVerfGE 37, 242) bisher die Verfassungsmäßigkeit der "Drittelanrechnung" in der Form der "ungefilterten" Verrechnung von Einzelnoten der Stationen und Arbeitsgemeinschaften vorausgesetzt.

  • BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61

    Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids - Bindung an Festsetzung des Grades

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 87.77
    Die isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids unterliegt insoweit keinen Bedenken (BVerwGE 13, 195 [198]).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 7 B 198.78

    Chancengleichheit - Zweite Wiederholungsprüfung - Prüfungsausschuß - Prognose für

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 87.77
    Allerdings könnte der Landesgesetzgeber eine Beurteilungsermächtigung lediglich zugunsten des Kammergerichtspräsidenten aussprechen (zu einer vergleichbaren Regelung in der irrevisiblen Auslegung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschluß des Senats vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 198.78 - S. 8 f. zu 3) und damit den Senator für Justiz - ähnlich wie es dieser, in seinem Widerspruchsbescheid angenommen hat - auf die Überprüfung beschränken, ob der Kammergerichtspräsident die Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 87.77
    Deshalb bilden Ziel und Inhalt der Berufsausbildung letztlich die Gegenstände, die dem Gesetzgeber zur eigenverantwortlichen Normierung durch "statusbildende" Berufsregelungen (vgl. auch BVerfGE 33, 125 [163]; ferner Staatsgerichtshof Bremen, Urteil vom 23. September 1974 - St. 1, 2/73 - [NJW 1974, 2223]) anheimgegeben sind; sie muß der parlamentarische Gesetzgeber in den Grundzügen selbst bestimmen.
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 87.77
    Hiernach muß das Parlament, das einen Regelungsbereich selbst nicht abschließend ordnet, jedenfalls diejenigen Leitentscheidungen treffen, die die Regelungsbefugnis des zur weiteren Rechtsetzung ermächtigten Verordnungsgebers nach Tendenz und Programm umgrenzen und berechenbar machen (BVerfGE 41, 251 [BVerfG 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73] [265, 266]).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 87.77
    Dieser Vorbehalt ergibt sich aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1 GG) und gilt damit über Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG auch für die Landesgesetzgebung, für die Art. 80 Abs. 1 GG nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. BVerfGE 41, 88 [116]).
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 87.77
    Parallelsache zu BVerwG 7 C 68.77.
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 87.77
    Revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden ist ferner der vom Berufungsgericht eingenommene Standpunkt, daß die die Bildung der Ausbildungsnote regelnden Vorschriften an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen sind (vgl. hierzu bereits BVerwGE 38, 105 [113]).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76

    Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 87.77
    Für Verwaltungsentscheidungen, die im Wege wertender Erkenntnis zu treffen sind, kann nach der gesicherten Rechtsprechung der Verfassungs- und Verwaltungsgerichte rechtssatzmäßig ein der richterlichen Überprüfung nur beschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum eingeräumt werden, auch soweit es grundrechtsrelevante Bereiche angeht (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 63.76 - [DVBl. 1978, 914, 917 = NJW 1978, 2609, 2611 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76]]).
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 87.77
    Der Senat ist nicht gehindert, im Rahmen seiner Entscheidung nach § 144 Abs. 3 Nr. 1 VwGO auch irrevisibles Recht anzuwenden (vgl. BVerwGE 19, 204 [211 f.]).
  • StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Juristenausbildungsgesetzes

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